Das Wichtigste in Kürze
- Gebraucht heißt nicht schlechter. Ein geprüftes Gerät aus dem Fachbetrieb wird vor dem Verkauf getestet, gereinigt, und Verschleißteile werden bei Bedarf getauscht.
- Sie haben Rechte. Beim Kauf beim Unternehmer gilt die gesetzliche Gewährleistung. Bei gebrauchten Waren darf sie auf ein Jahr verkürzt werden, aber nicht darunter (§ 476 Abs. 2 BGB). Bei uns bekommen Sie genau diese 12 Monate.
- Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung. Gewährleistung ist gesetzlich, Garantie ist eine freiwillige Zusage obendrauf (§ 443 BGB).
- Der Umweltnutzen ist real. In Deutschland wurden im Berichtsjahr 2023 nur 29,5 Prozent der Elektroaltgeräte gesammelt, bei einer gesetzlichen Zielquote von 65 Prozent (Umweltbundesamt). Jedes weitergenutzte Gerät entlastet diese Bilanz.
- Wir liefern, schließen an und nehmen Ihr Altgerät mit. Im Umkreis von 30 km um Preetz und Schellhorn, inklusive Demontage des alten Geräts.
Warum lohnt sich der Kauf gebrauchter Haushaltsgeräte?
Ein gebrauchtes Gerät kostet weniger als ein vergleichbares Neugerät, ohne dass Sie im Alltag auf Leistung verzichten. Eine solide Waschmaschine, die vor dem Verkauf geprüft und instandgesetzt wurde, wäscht genauso sauber wie am ersten Tag. Was Sie nicht mitbezahlen, sind Neupreis, Originalverpackung und das aktuelle Modelljahr.
Der zweite Vorteil wird oft unterschätzt: Bei Gebrauchtgeräten bekommen Sie Zugang zu Geräteklassen, die neu deutlich teurer wären. Wer sich ein Markengerät im Neuzustand nicht leisten möchte, bekommt es gebraucht häufig in einem Preisbereich, der sonst nur für einfache Einstiegsmodelle reicht. Sie kaufen dann solide Mechanik statt dünnem Blech.
Konkrete Preise nennen wir hier bewusst nicht, weil sie vom jeweiligen Gerät abhängen: Alter, Zustand, Marke und Ausstattung spielen alle hinein. Rufen Sie uns an, dann sagen wir Ihnen, was gerade auf der Fläche steht und was es kostet.
Gebraucht, generalüberholt oder B-Ware: wo liegt der Unterschied?
Die drei Begriffe werden im Handel oft durcheinandergeworfen, meinen aber verschiedene Dinge. Wer das nicht auseinanderhält, vergleicht Äpfel mit Birnen und wundert sich später über den Preisunterschied. Kurz erklärt:
| Begriff | Was es bedeutet |
|---|---|
| Gebraucht | Das Gerät war bereits in Benutzung. Wie gründlich es vor dem Weiterverkauf geprüft wurde, hängt vollständig vom Verkäufer ab. |
| Generalüberholt | Das Gerät wurde geprüft, gereinigt und instandgesetzt. Verschleißteile wurden bei Bedarf ersetzt. Der Begriff ist nicht rechtlich geschützt: fragen Sie nach, was konkret gemacht wurde. |
| B-Ware | Meist ein neues oder kaum benutztes Gerät mit optischem Mangel, etwa einer Delle oder einem Kratzer aus dem Transport. Technisch neuwertig, deshalb teurer als ein echtes Gebrauchtgerät. |
Der wichtigste Satz dieses Abschnitts: „Generalüberholt“ ist kein geschützter Begriff. Jeder darf ihn verwenden. Deshalb ist die entscheidende Frage nicht, welches Etikett auf dem Gerät klebt, sondern was der Verkäufer Ihnen konkret über die Prüfung sagen kann. Wer darauf keine Antwort hat, hat vermutlich auch nicht geprüft.
Wie wird ein Gerät geprüft, bevor es verkauft wird?
Bei uns durchläuft jedes Gerät denselben Weg, bevor es auf die Verkaufsfläche kommt: Funktionstest im Betrieb, gründliche Reinigung, Kontrolle der typischen Verschleißstellen, Austausch, was getauscht gehört. Erst danach bekommt es ein Preisschild. Ein Gerät, das diesen Test nicht besteht, wird nicht verkauft.
Worauf es bei den einzelnen Gerätetypen ankommt, unterscheidet sich:
- Waschmaschine: Lager und Stoßdämpfer, Dichtung der Türmanschette, Laugenpumpe, Heizstab, Unwucht beim Schleudern.
- Trockner: Wärmetauscher, Flusensieb und Kondensatführung, Trommelantrieb, bei Wärmepumpengeräten der Kältekreis.
- Geschirrspüler: Dichtungen, Umwälzpumpe, Sprüharme, Ablaufsystem, Kalkzustand im Inneren.
- Kühlgerät: Kompressor und Kältekreis, Türdichtung, Temperaturkonstanz über mehrere Stunden.
Nach über 10 Jahren in diesem Geschäft ist die ehrlichste Auskunft manchmal die unbequeme: Nicht jedes Gerät lohnt eine Instandsetzung. Wenn bei einer Maschine gleichzeitig Lager, Pumpe und Elektronik schwächeln, sagen wir Ihnen das, statt Ihnen ein Gerät zu verkaufen, das in einem halben Jahr wieder auf dem Hof steht. Das kostet uns kurzfristig einen Verkauf und spart Ihnen langfristig Ärger.
Garantie oder Gewährleistung: was steht Ihnen wirklich zu?
Das ist der Punkt, an dem beim Gebrauchtkauf die meisten Missverständnisse entstehen, und der einzige Punkt in diesem Ratgeber, bei dem Sie sich auf Gesetzestext berufen können. Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt automatisch, wenn Sie als Verbraucher bei einem Unternehmer kaufen. Sie müssen dafür nichts vereinbaren und nichts extra bezahlen. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren darf sie vertraglich verkürzt werden, aber nicht auf weniger als ein Jahr (§ 476 Abs. 2 BGB, abgerufen am 14.07.2026). Und selbst diese Verkürzung ist nur wirksam, wenn Sie davor „eigens in Kenntnis gesetzt“ wurden und die Verkürzung „ausdrücklich und gesondert“ im Vertrag steht. Ein Satz im Kleingedruckten reicht dafür nicht.
Die Garantie ist freiwillig. Sie ist eine zusätzliche Zusage von Verkäufer, Hersteller oder einem Dritten, die neben die gesetzliche Mängelhaftung tritt (§ 443 BGB). Eine Garantie kann großzügiger sein als die Gewährleistung, sie kann aber auch enger gefasst sein. Entscheidend ist immer, was in den Garantiebedingungen steht. Wichtig: Eine Garantie ersetzt Ihre gesetzlichen Rechte nicht, sie kommt obendrauf.
Und dann gibt es noch die Beweislast. Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein Mangel, wird vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war (§ 477 Abs. 1 BGB). Für Sie heißt das: In diesem Jahr müssen nicht Sie beweisen, dass das Gerät von Anfang an defekt war, sondern der Verkäufer müsste das Gegenteil belegen. Das ist der Grund, warum die ersten zwölf Monate beim Gebrauchtkauf die entscheidenden sind.
| Gewährleistung | Garantie | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Gesetzlich vorgeschrieben (§§ 434 ff. BGB) | Freiwillig (§ 443 BGB) |
| Wer haftet | Der Verkäufer | Wer die Garantie gegeben hat: Verkäufer, Hersteller oder Dritter |
| Dauer bei Gebrauchtware | Verkürzung auf mindestens ein Jahr zulässig | So lange, wie in den Garantiebedingungen zugesagt |
| Kostet extra | Nein, sie gilt automatisch | Herstellergarantien meist nicht; kostenpflichtige Garantieverlängerungen sind möglich |
Bei uns bekommen Sie auf jedes verkaufte Gerät 12 Monate Gewährleistung. Das ist exakt das, was der Gesetzgeber für gebrauchte Waren als Untergrenze zulässt. Beim Privatkauf haben Sie diese Sicherheit in aller Regel nicht, weil private Verkäufer die Gewährleistung üblicherweise vertraglich ausschließen.
Händler, Fachbetrieb oder privat: wo kaufen Sie am besten?
Der Unterschied zwischen den drei Wegen ist größer, als der Preisunterschied vermuten lässt. Beim Privatkauf sparen Sie meist am meisten und tragen dafür das gesamte Risiko allein. Die Schutzregeln aus dem Verbrauchsgüterkauf greifen dort nicht, denn sie richten sich an Unternehmer.
| Privatkauf | Allgemeiner Händler | Fachbetrieb | |
|---|---|---|---|
| Gewährleistung | In der Regel ausgeschlossen | Ja, bei gebrauchter Ware mindestens ein Jahr | Ja, bei uns 12 Monate |
| Gerät geprüft | Sie verlassen sich auf die Beschreibung | Unterschiedlich | Ja, mit Funktionstest und Instandsetzung |
| Lieferung und Anschluss | Selten | Teils, oft gegen Aufpreis | Ja, inklusive Altgerät-Mitnahme |
| Ansprechpartner bei Problemen | Der Verkäufer ist oft nicht mehr erreichbar | Wechselnd | Derselbe Betrieb wie beim Kauf |
Der praktische Unterschied zeigt sich erst, wenn etwas nicht funktioniert. Ein Fachbetrieb, der das Gerät vor dem Verkauf geprüft und instandgesetzt hat und der Ihnen 12 Monate Gewährleistung gibt, ist dann eine Telefonnummer. Bei einem Privatkauf über ein Kleinanzeigenportal ist es im Zweifel eine Sackgasse.
Miele, Bosch und Siemens: warum diese Marken bei Gebrauchtgeräten dominieren
In unserem Bestand tauchen bestimmte Marken immer wieder auf, und das hat einen einfachen Grund: Ein Gerät kann nur dann sinnvoll ein zweites Leben bekommen, wenn es lange genug hält, um überhaupt gebraucht weiterverkauft zu werden, und wenn sich Ersatzteile dafür beschaffen lassen. Beides trifft auf Miele, Bosch und Siemens erfahrungsgemäß häufiger zu als auf viele Billiggeräte.
Wir arbeiten daneben auch mit AEG, Samsung, Beko und Whirlpool. Aber die Faustregel bleibt: Ein Gerät mit robuster Mechanik und guter Ersatzteillage ist als Gebrauchtgerät mehr wert als ein neueres Gerät, für das es in fünf Jahren keine Pumpe mehr gibt.
An dieser Stelle eine ehrliche Einordnung, weil im Netz viele Zahlen zur angeblichen Haltbarkeit einzelner Marken kursieren: Wir nennen hier keine, weil wir sie nicht belegen können. Was wir sagen können, ist, was uns in über 10 Jahren Werkstattpraxis begegnet ist, und was der Ersatzteilmarkt hergibt. Für konkrete Teile führen wir einen Ersatzteil-Onlineshop, der rund um die Uhr erreichbar ist.
Erfreulich ist die Entwicklung auf der Regelseite: Mit dem neuen EU-Energielabel gelten seit dem 1. März 2021 auch Ökodesign-Anforderungen, die laut Umweltbundesamt „eine bessere Reparierbarkeit dieser Produkte ermöglichen“ (Umweltbundesamt, Neues Energielabel für Elektrogeräte, abgerufen am 14.07.2026). Für Sie als Käufer heißt das: Geräte neueren Baujahrs lassen sich tendenziell besser instandsetzen.
Was bringt ein gebrauchtes Gerät für die Umwelt?
Jedes Gerät, das weiterläuft statt verschrottet zu werden, ist ein Gerät, das nicht neu produziert werden muss. Das klingt nach einer Floskel, ist aber an einer Zahl gut ablesbar: In Deutschland lag die Sammelquote für Elektroaltgeräte im Berichtsjahr 2023 bei 29,5 Prozent, bei einer seit 2019 geltenden gesetzlichen Mindestsammelquote von 65 Prozent. Gesammelt wurden knapp über 900.000 Tonnen (Umweltbundesamt, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Stand 04.06.2026, abgerufen am 14.07.2026).Sammelquote Elektroaltgeräte in DeutschlandErreicht 202329,5 %Gesetzliches Ziel65 %Quelle: Umweltbundesamt, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Berichtsjahr 2023 (Stand 04.06.2026)Deutschland verfehlt das gesetzliche Sammelziel für Elektroaltgeräte deutlich. Jedes weitergenutzte Gerät wird gar nicht erst zu Abfall.
Die Lücke zwischen Ziel und Wirklichkeit ist der eigentliche Punkt. Ein Gerät, das ein zweites Zuhause findet, taucht in dieser Statistik gar nicht erst als Altgerät auf. Es muss nicht gesammelt, nicht zerlegt und nicht recycelt werden, und vor allem muss kein Ersatzgerät dafür produziert werden. Die Rohstoffe und die Energie, die in Stahl, Kupfer und Elektronik eines Neugeräts stecken, sind bereits ausgegeben. Sie ein zweites Mal zu nutzen ist der sparsamste Umgang damit.
Lieferung, Anschluss und Altgerät: was übernehmen wir?
Ein Gebrauchtgerät ist erst dann ein gutes Geschäft, wenn es bei Ihnen zu Hause steht und läuft. Deshalb hört unsere Arbeit nicht an der Ladentür auf. Wir liefern im Umkreis von 30 km um Preetz und Schellhorn, also auch nach Kiel, Plön und in die Gemeinden dazwischen.
Zum Liefertermin gehört bei uns:
- Transport an den Aufstellort, auch in Obergeschosse.
- Aufstellung und Ausrichtung. Gerade bei Waschmaschinen entscheidet die saubere Ausrichtung darüber, ob die Maschine beim Schleudern wandert.
- Fachgerechter Anschluss an Wasser, Abwasser und Strom. Bei Waschmaschinen gehört dazu, die Transportsicherung zu entfernen, ein Punkt, an dem beim Selbsteinbau regelmäßig Geräte beschädigt werden.
- Mitnahme Ihres Altgeräts, inklusive Demontage. Sie müssen das alte Gerät weder abklemmen noch die Treppe hinuntertragen.
Wenn Sie ein funktionierendes Altgerät haben, sprechen Sie uns darauf an. Wir kaufen gebrauchte Geräte auch an. Im besten Fall reduziert das den Preis Ihres neuen Geräts, statt dass Sie für die Entsorgung zahlen.
Welches Gerät passt zu Ihnen? Kaufkriterien nach Gerätetyp
Die Frage, welches Gebrauchtgerät das richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt an Ihrem Haushalt, an Ihren Anschlüssen und am verfügbaren Platz. Hier die Kriterien, die in der Beratung tatsächlich den Ausschlag geben.
Waschmaschine
Drei Werte entscheiden. Fassungsvermögen: Als Faustregel aus unserer Beratung rechnen wir ein bis zwei Kilogramm Wäsche pro Person und Waschgang; eine große Maschine, die halb leer läuft, ist keine Ersparnis. Schleuderleistung: Je höher die Umdrehungszahl, desto trockener die Wäsche und desto kürzer läuft danach der Trockner. Für Haushalte mit Trockner lohnt sich eine hohe Schleuderzahl doppelt. Energieeffizienz: Achten Sie auf die Klasse, aber vergleichen Sie nur Geräte auf derselben Label-Skala, dazu gleich mehr.
Prüfen Sie außerdem die Aufstellsituation: Ein Holzdielenboden verzeiht eine schlecht ausgerichtete Maschine deutlich weniger als ein Estrich. Mehr dazu in unserem Ratgeber gebrauchte Waschmaschine kaufen.
Trockner
Hier entscheidet zuerst die Bauart, und die hängt an Ihrer Wohnung.
| Bauart | Passt, wenn | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Ablufttrockner | Ein Abluftschlauch nach draußen gelegt werden kann | Günstig in der Anschaffung, braucht eine Öffnung nach außen |
| Kondenstrockner | Kein Abluftweg vorhanden ist | Flexibler aufstellbar, Kondenswasser muss geleert oder abgeführt werden |
| Wärmepumpentrockner | Der Trockner regelmäßig läuft | Deutlich sparsamer im Verbrauch, dafür längere Laufzeiten pro Programm |
Wenn Sie den Trockner nur gelegentlich einsetzen, kann ein einfacher Kondenstrockner die vernünftigere Wahl sein. Läuft er mehrmals pro Woche, spielt die Wärmepumpe ihren Vorteil aus. Details im Ratgeber gebrauchter Trockner.
Geschirrspüler
Messen Sie zuerst, dann suchen Sie. Im Handel üblich sind 60 Zentimeter Breite, für kleine Küchen gibt es schmalere Geräte mit 45 Zentimetern. Entscheiden Sie außerdem früh zwischen freistehend, unterbaufähig und vollintegriert, denn ein vollintegriertes Gerät braucht eine passende Front. Beim Verbrauch lohnt der Blick auf Wasser- und Stromverbrauch pro Standardprogramm. Mehr dazu im Ratgeber gebrauchter Geschirrspüler.
Kühlschrank und Kühl-Gefrier-Kombination
Zu groß gekauft ist beim Kühlgerät ein teurer Fehler, denn anders als eine Waschmaschine läuft ein Kühlschrank rund um die Uhr. Als Orientierung aus unserer Beratungspraxis reichen für einen Ein-Personen-Haushalt etwa 100 bis 140 Liter Nutzinhalt, pro weiterer Person kommen grob 50 Liter dazu. Klären Sie außerdem die Bauform: freistehend, unterbaufähig oder Einbaugerät mit Möbelfront. Und prüfen Sie beim Gebrauchtkauf unbedingt die Türdichtung, das ist die häufigste stille Verbrauchsfalle.
Staubsauger
Achten Sie weniger auf die Wattzahl als auf die tatsächliche Saugleistung und darauf, ob es für das Modell noch Beutel und Filter gibt. Ein günstiger Sauger, für den es keine Beutel mehr gibt, ist kein Schnäppchen.
Mikrowelle und Kaffeemaschine
Beide gehören nicht zu unserem regulären Sortiment, tauchen aber in der Beratung häufig auf, deshalb kurz das Wichtigste: Bei der Mikrowelle entscheiden Garraumgröße und die Frage, ob Sie Grill- oder Heißluftfunktion wirklich nutzen. Bei der Kaffeemaschine ist der Gebrauchtkauf heikler als bei Großgeräten, weil Brühgruppe und Dichtungen typische Verschleißteile sind und die Reinigungshistorie des Vorbesitzers kaum überprüfbar ist. Wenn Sie hier gebraucht kaufen, achten Sie besonders auf Entkalkungs- und Reinigungsnachweise.
Das Energielabel richtig lesen
Beim Gebrauchtkauf stolpern viele über einen Punkt, der schnell in die Irre führt: Ein älteres Gerät mit „A+++“ ist nicht automatisch sparsamer als ein neueres mit „C“. Denn zum 1. März 2021 wurde das EU-Energielabel neu skaliert, zunächst für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler und Fernsehgeräte.
Die „+“-Klassen wurden abgeschafft, seither gilt wieder eine Skala von A bis G. Ein Gerät, das früher in der Klasse A+++ lag, „kann bei dem neuen Label nur in Klasse B, C oder gar D landen“, und zwar ohne dass sich am Gerät selbst etwas geändert hätte (Umweltbundesamt, Neues Energielabel für Elektrogeräte, abgerufen am 14.07.2026).
Wichtig für Ihren Vergleich, und deshalb wörtlich vom Umweltbundesamt: Da auch die Mess- und Berechnungsmethoden überarbeitet wurden, „lassen sich die alten Labelklassen nicht in die neuen Klassen umrechnen“. Vergleichen Sie deshalb nur Geräte untereinander, die auf derselben Skala basieren. Wenn Sie ein Gerät von vor 2021 gegen ein neueres abwägen, hilft Ihnen der Buchstabe allein nicht weiter. Fragen Sie stattdessen nach den absoluten Verbrauchswerten, also Kilowattstunden und Liter pro Programm.
Häufige Fragen zum Kauf gebrauchter Haushaltsgeräte
Wie lange habe ich Gewährleistung auf ein gebrauchtes Gerät?
Beim Kauf bei einem Unternehmer darf die Verjährungsfrist für gebrauchte Waren auf mindestens ein Jahr verkürzt werden, nicht kürzer (§ 476 Abs. 2 BGB). Wirksam ist die Verkürzung nur, wenn sie ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Bei Haushaltsgeräte Preetz erhalten Sie 12 Monate Gewährleistung auf jedes verkaufte Gerät.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt automatisch beim Kauf vom Unternehmer. Die Garantie ist eine freiwillige Zusage von Verkäufer oder Hersteller, die zusätzlich zur gesetzlichen Mängelhaftung tritt (§ 443 BGB). Eine Garantie ersetzt Ihre gesetzlichen Rechte nicht, sie kommt obendrauf.
Lohnt sich ein gebrauchtes Gerät gegenüber einem billigen Neugerät?
Häufig ja. Für den Preis eines einfachen Neugeräts bekommen Sie gebraucht oft ein Markengerät mit robusterer Mechanik und besserer Ersatzteillage. Entscheidend ist, dass das Gerät vor dem Verkauf geprüft und instandgesetzt wurde und dass Sie 12 Monate Gewährleistung darauf bekommen.
Ist ein Gerät mit A+++ sparsamer als eines mit Klasse C?
Nicht zwangsläufig. Seit dem 1. März 2021 gilt eine neue Label-Skala von A bis G ohne Plus-Klassen. Alte und neue Klassen lassen sich laut Umweltbundesamt nicht ineinander umrechnen. Vergleichen Sie deshalb nur Geräte auf derselben Skala oder direkt die absoluten Verbrauchswerte.
Nehmen Sie mein altes Gerät mit?
Ja. Bei der Lieferung nehmen wir Ihr Altgerät mit und übernehmen auch die Demontage. Sie müssen das alte Gerät weder abklemmen noch abtransportieren. Funktionierende Geräte kaufen wir außerdem an, sprechen Sie uns einfach darauf an.
In welchem Umkreis liefern Sie?
Wir liefern und montieren im Umkreis von 30 km um Preetz und Schellhorn. Damit sind unter anderem Kiel, Plön und die umliegenden Gemeinden abgedeckt. Zur Lieferung gehören Aufstellung, Anschluss und die Mitnahme Ihres Altgeräts.
So erreichen Sie uns
Haushaltsgeräte Preetz, Inhaber Björn Bark
Neuer Standort ab 20. Juli 2026:
Plöner Landstr. 29
24211 Schellhorn b. Preetz
- Telefon und WhatsApp: 0176 787 53 777
- E-Mail: kontakt@haushaltsgeraete-preetz.de
- Ersatzteile: Zum Ersatzteil-Onlineshop
- Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag, 9 bis 10 Uhr und 15 bis 17 Uhr
Ab dem 20. Juli 2026 finden Sie uns am neuen Standort in Schellhorn. Was sich dadurch ändert und was gleich bleibt, lesen Sie in unserem Beitrag Wir ziehen um nach Schellhorn.
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